Die Lügnerin Monika Volkhausen behauptet, dass die Reichsbürgerin Anouschka Strang einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt hat.
Den Nachweis für ihre Behauptung konnte die Lügnerin Monika Volkhausen nicht führen.
Die Lügnerin Monika Volkhausen behauptet, dass die Reichsbürgerin Anouschka Strang einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt hat.
Den Nachweis für ihre Behauptung konnte die Lügnerin Monika Volkhausen nicht führen.
Die Lügnerin Jansen behauptet in einer rechtlich nicht existierenden Anklageschrift, dass der Falschbeurkunder und Verfassungsfeind Michael Steiner einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt hat.
Den Nachweis für ihre Behauptung konnte die Lügnerin Jansen nicht führen.
Die Lügnerin Jansen behauptet in einer rechtlich nicht existierenden Anklageschrift, dass die Reichsbürgerin Anouschka Strang einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt hat.
Den Nachweis für ihre Behauptung konnte die Lügnerin Jansen nicht führen.
Die Staatsanwältin Bedienstete bei der Bonner Staatsanwaltschaft Daniela Baeck hat nachfolgende Einstellungsverfügung erlassen:
Die Behauptung der Staatsanwältin Daniela Baeck, dass ich in einem Verfahren wegen Beleidigung zum Nachteil der Reichsbürgerin Anouschka Strang rechtskräftig verurteilt sei, widerspricht dem Beschluss der Assessorin Schroeders vom Bonner Amtsgericht, demzufolge dasselbe Verfahren (330 Js 659/16-571/17) wegen Nachstellung vorläufig eingestellt wurde.
Eine Stellungnahme durch Birthe Osthus ist bislang nicht erfolgt.
Befreundet ist Birthe Osthus u.a. mit IHK-Vizepräsidentin Tanja Kröber, einer Komplizin des rechtsextremen Vollstreckungsbeamten Pierre Snieders und der Reichsbürgerin Anouschka Strang.
IHK-Vizepräsidentin Ines Knauber-Daubenbüchel übt als Vorsitzende des Rates der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg die Dienstaufsicht über die Kanzlerin Michaela Schuhmann aus.
In der damals gültigen Fassung des 147 StPO lautete der 7. Absatz wie folgt:
In der damals gültigen Fassung des 147 StPO lautete der 7. Absatz wie folgt: